FAQs

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

ANMELDUNG & AUFNAHME

Schriftlich mittels Anmel­de­antrag bei der Schul­leitung. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf Aufnahme.

Ja, nach erfolgter Anmeldung sind die ersten 4 Unter­richts­wochen Schnup­perzeit (stunden). Ein kosten­freier Rücktritt innerhalb dieser 4 Unter­richts­wochen ist möglich.

Beim Wechsel vom Kursfach in ein Hauptfach wird sie erneut gewährt.

Die Anmeldung gilt immer für ein Schuljahr und bedarf keiner Kündigung.

Wünsche werden berück­sichtigt, die Einteilung erfolgt durch die Schul­leitung.

Ja, die Förderung ist aber nur für ein Fach (Ausnahmen möglich) möglich.

UNTER­RICHT & ORGANI­SATION

Durch die Lehrperson in Abstimmung mit der Schul­leitung vor Schul­beginn.

Ja, wie bei allge­mein­bil­denden Pflicht­schulen.

Eine Unter­richts­einheit dauert 50 Minuten.

Ja, je nach Fach: beim Haupt­fach­un­ter­richt (= Instrument) als Einzel- oder Partner­un­ter­richt (1–3 Schüler:innen) und im Kursfach Gruppen­un­ter­richt (ab 4 Kindern).

Versäumte Stunden durch Schüler:innen werden grund­sätzlich weder nachgeholt noch rückerstattet. Bei Ausfall durch die Lehrkraft von mindestens 3 Unter­richts­ein­heiten pro Semester kann eine aliquote Rückerstattung beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis 31. Juli schriftlich per E‑Mail an office@​musikschule-​lieboch.​at erfolgen und Name der Schülerin/​des Schülers, Lehrkraft, Begründung und Bankver­bindung enthalten.

Ja, es müssen mindestens 24 Unter­richts­ein­heiten pro Schuljahr im Haupt- oder Kursfach besucht werden.

Weil das die Voraus­setzung für die Landes­för­derung ist.

Weil Theorie­kenntnis die Voraus­setzung für selbstän­diges Musizieren ist.

FÖRDERUNG & VORAUS­SET­ZUNGEN

Ja, das Land und die Haupt­wohn­sitz­ge­meinden fördern unter bestimmten Voraus­set­zungen.

Wenn man jünger als 24 Jahre alt ist, der Haupt­wohnsitz in Förder­ge­meinde besteht und ein regel­mä­ßiger Besuch des Unter­richts und der Ergänzungsfächer statt­ge­funden hat.

Wenn die Voraus­set­zungen (Anwesenheit, Ergänzungsfächer) nicht erfüllt werden.

TARIFE, ZAHLUNG & KÜNDIGUNG

Unsere Tarife sind hier aufge­listet.

Nein, der Schul­jah­res­beitrag wird in 2 Teilbe­trägen verrechnet.

Im November und April per Einzug oder Selbst­zahlung.

Es wird eine Zahlungs­er­in­nerung verschickt, danach werden übliche Mahnspesen von € 7 verrechnet.

Ja, ab 3 entfal­lenen Einheiten pro Semester auf Antrag.

Grund­sätzlich nicht, bei triftigem Grund (z. B. Umzug, Krankheit) nur auf Antrag.

Ja, eine Rückforderung von Gemeinde- und Landes­för­de­rungen ist möglich.

INSTRU­MENTE & MATERIALIEN

Wir verfügen über ein großes Lager mit allen möglichen Leihin­stru­menten – in verschie­densten Größen. Je nach Verfüg­barkeit kannst du gerne eines für die ersten Stunden oder gleich für das ganze Schuljahr gegen eine Leihgebühr von uns ausborgen.

Es besteht die Möglichkeit, bei unserem alljähr­lichen Tag der offenen Tür alle Instru­mente kennen­zu­lernen. Noch unent­schlossen? Melde dich gerne bei uns in der Musik­schule und vereinbare eine unver­bind­liche Schnup­per­stunde.

Die Schüler:innen selbst.

WEITERE FRAGEN

Ja, es besteht beispiels­weise ein Lärmen, Rauch- und Alkohol­verbot. Unsere Schul- und Tarif­ordnung finden Sie hier.

Ja, es gibt freiwillige Musik­schul­prü­fungen sowie Leistungs­ab­zei­chen­prü­fungen des Blasmu­sik­ver­bandes.

Ja, als ordentliche/​r Schüler:in jährlich.

Auftritte sind Teil der Ausbildung und werden empfohlen, da sie die  musika­lische und persön­liche Entwicklung fördern.