FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
ANMELDUNG & AUFNAHME
Schriftlich mittels Anmeldeantrag bei der Schulleitung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.
Ja, nach erfolgter Anmeldung sind die ersten 4 Unterrichtswochen Schnupperzeit (stunden). Ein kostenfreier Rücktritt innerhalb dieser 4 Unterrichtswochen ist möglich.
Beim Wechsel vom Kursfach in ein Hauptfach wird sie erneut gewährt.
Die Anmeldung gilt immer für ein Schuljahr und bedarf keiner Kündigung.
Wünsche werden berücksichtigt, die Einteilung erfolgt durch die Schulleitung.
Ja, die Förderung ist aber nur für ein Fach (Ausnahmen möglich) möglich.
UNTERRICHT & ORGANISATION
Durch die Lehrperson in Abstimmung mit der Schulleitung vor Schulbeginn.
Ja, wie bei allgemeinbildenden Pflichtschulen.
Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten.
Ja, je nach Fach: beim Hauptfachunterricht (= Instrument) als Einzel- oder Partnerunterricht (1–3 Schüler:innen) und im Kursfach Gruppenunterricht (ab 4 Kindern).
Versäumte Stunden durch Schüler:innen werden grundsätzlich weder nachgeholt noch rückerstattet. Bei Ausfall durch die Lehrkraft von mindestens 3 Unterrichtseinheiten pro Semester kann eine aliquote Rückerstattung beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis 31. Juli schriftlich per E‑Mail an office@musikschule-lieboch.at erfolgen und Name der Schülerin/des Schülers, Lehrkraft, Begründung und Bankverbindung enthalten.
Ja, es müssen mindestens 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr im Haupt- oder Kursfach besucht werden.
Weil das die Voraussetzung für die Landesförderung ist.
Weil Theoriekenntnis die Voraussetzung für selbständiges Musizieren ist.
FÖRDERUNG & VORAUSSETZUNGEN
Ja, das Land und die Hauptwohnsitzgemeinden fördern unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn man jünger als 24 Jahre alt ist, der Hauptwohnsitz in Fördergemeinde besteht und ein regelmäßiger Besuch des Unterrichts und der Ergänzungsfächer stattgefunden hat.
Wenn die Voraussetzungen (Anwesenheit, Ergänzungsfächer) nicht erfüllt werden.
TARIFE, ZAHLUNG & KÜNDIGUNG
Unsere Tarife sind hier aufgelistet.
Nein, der Schuljahresbeitrag wird in 2 Teilbeträgen verrechnet.
Im November und April per Einzug oder Selbstzahlung.
Es wird eine Zahlungserinnerung verschickt, danach werden übliche Mahnspesen von € 7 verrechnet.
Ja, ab 3 entfallenen Einheiten pro Semester auf Antrag.
Grundsätzlich nicht, bei triftigem Grund (z. B. Umzug, Krankheit) nur auf Antrag.
Ja, eine Rückforderung von Gemeinde- und Landesförderungen ist möglich.
INSTRUMENTE & MATERIALIEN
Wir verfügen über ein großes Lager mit allen möglichen Leihinstrumenten – in verschiedensten Größen. Je nach Verfügbarkeit kannst du gerne eines für die ersten Stunden oder gleich für das ganze Schuljahr gegen eine Leihgebühr von uns ausborgen.
Es besteht die Möglichkeit, bei unserem alljährlichen Tag der offenen Tür alle Instrumente kennenzulernen. Noch unentschlossen? Melde dich gerne bei uns in der Musikschule und vereinbare eine unverbindliche Schnupperstunde.
Die Schüler:innen selbst.
WEITERE FRAGEN
Ja, es besteht beispielsweise ein Lärmen, Rauch- und Alkoholverbot. Unsere Schul- und Tarifordnung finden Sie hier.
Ja, es gibt freiwillige Musikschulprüfungen sowie Leistungsabzeichenprüfungen des Blasmusikverbandes.
Ja, als ordentliche/r Schüler:in jährlich.
Auftritte sind Teil der Ausbildung und werden empfohlen, da sie die musikalische und persönliche Entwicklung fördern.