Tarife & Förderung
Tarife 2024/25
Die unten angeführten geförderten Tarife gelten für alle Schüler:innen aus unseren Schulgemeinden Lieboch, Dobl-Zwaring und Haselsdorf-Tobelbad, die folgende Kriterien erfüllen:
- Schüler:innen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000 - Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g. Gemeinden
Interessent:innen, die am bzw. vor dem Stichtag geboren wurden, sowie Schüler:innen aus Gastschulgemeinden (nicht aus Lieboch, Dobl-Zwaring oder Haselsdorf-Tobelbad) erfahren den für sie gültigen Tarif im Sekretariat der Musikschule Lieboch.
Das zu entrichtende Schulgeld ist kein Stundengeld, sondern ein pauschaler Semesterbeitrag. Dieser wird im November und im April vorgeschrieben. Die Verrechnung erfolgt mittels Einzugsermächtigung. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von € 7,00 verrechnet.
Bei Dienstverhinderung einer Lehrkraft und einem damit verbundenen Ausfall des Unterrichtes von 3 oder mehr Unterrichtseinheiten pro Semester kann um Rückerstattung des aliquoten Schulkostenbeitrages angesucht werden. Das Ansuchen um Beitragsrückerstattung hat am Ende des Schuljahres, spätestens bis zum 31. Juli, schriftlich per E‑Mail an office@musikschule-lieboch.at zu erfolgen und muss den Namen der Musikschüler:in, Lehrkraft, Begründung und Bankverbindung enthalten.
Hauptfach*
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1 – 3 Schüler:innen
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Unterrichtseinheit à 50 Minuten
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Hauptfach und verpflichtendes Ergänzungsfach
* Dieser Tarif gilt auch für ein bewilligtes gefördertes zweites Hauptfach für begabte Schüler:innen.
Kursfach 4 – 5
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4 – 5 Schüler:innen
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Unterrichtseinheit à 50 Minuten
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Kursfach (Eltern-Kind-Musizieren, Elementares Musizieren, Instrumentenkarussell, Flötenmäuse, Bläserbande, etc.)
Kursfach ab 6
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ab 6 Schüler:innen
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Unterrichtseinheit à 50 Minuten
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Kursfach (Eltern-Kind-Musizieren, Elementares Musizieren, Flötenmäuse, etc.)
2. Hauptfach**
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1 – 3 Schüler:innen
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Unterrichtseinheit à 50 Minuten
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Hauptfach und verpflichtendes Ergänzungsfach
** ohne Gemeindeförderung
Förderung
Um den Unterricht zu den oben angegebenen Konditionen anbieten zu können, werden unsere Schüler:innen von den drei Schulgemeinden Lieboch, Dobl-Zwaring und Haselsdorf-Tobelbad sowie vom Land Steiermark gefördert.
Voraussetzungen:
- dass die Schüler:innen am ersten Tag des Unterrichtsjahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000 - Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g. Gemeinden
- beim Hauptfach verpflichtender Besuch eines kostenfreien ergänzenden Kursfaches (= Ergänzungsfach) im Ausmaß von 9 bzw. 18 Einheiten pro Schuljahr
- regelmäßiger Besuch der Musikschule für die Dauer des gesamten Schuljahres (Mindestanwesenheit: 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr)
Die Förderung wird nur für ein Haupt- oder ein Kursfach gewährt.
Ausgenommen: bewilligtes Zweitfach für begabte Schüler:innen.
Werden die Voraussetzungen von der Schülerin/ dem Schüler nicht erfüllt, kann es zu einer Rückforderung der Gemeinde- sowie der Landesförderung kommen.