Rechtsgrundlagen
Musikschule Lieboch – eine private Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht
SKZ 606540
Die Musikschule Lieboch ist eine Lehranstalt für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht. Als Privatschule wird sie nach dem Privatschulgesetz, welches die Errichtung und Führung von Privatschulen sowie die Verleihung des Öffentlichkeitsrechts regelt, geführt. Das Öffentlichkeitsrecht wird verliehen, wenn Organisation, Lehrplan und die Ausstattung der Schule sowie die Lehrbefähigung der Leiter*innen und der Lehrer:innen mit einem vom zuständigen Bundesminister erlassenen oder genehmigten Organisationsstatut übereinstimmen. Wir unterliegen dem Organisationsstatut für Musikschulen in der Steiermark 2014.
Mit der Verleihung des Öffentlichkeitsrechts wird einer Privatschule unter anderem das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schulbesuches auszustellen, die mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden und mit den gleichen Rechtswirkungen ausgestattet sind wie Zeugnisse gleichartiger öffentlicher Schulen.
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