Rechts­grund­lagen

Musik­schule Lieboch – eine private Musik­schule mit Öffentlichkeits­recht
SKZ 606540

Die Musik­schule Lieboch ist eine Lehran­stalt für elementare, mittlere und höhere Musik­erziehung mit Öffentlichkeits­recht. Als Privat­schule wird sie nach dem Privat­schul­gesetz, welches die Errichtung und Führung von Privat­schulen sowie die Verleihung des Öffent­lich­keits­rechts regelt, geführt. Das Öffentlichkeits­recht wird verliehen, wenn Organi­sation, Lehrplan und die Ausstattung der Schule sowie die Lehrbe­fä­higung der Leiter*innen und der Lehrer*innen mit einem vom zustän­digen Bundes­mi­nister erlas­senen oder geneh­migten Organisations­statut überein­stimmen. Wir unter­liegen dem Organisations­statut für Musik­schulen in der Steiermark 2014.

Mit der Verleihung des Öffent­lich­keits­rechts wird einer Privat­schule unter anderem das Recht übertragen, Zeugnisse über den Erfolg des Schul­be­suches auszu­stellen, die mit der Beweis­kraft öffentlicher Urkunden und mit den gleichen Rechts­wir­kungen ausge­stattet sind wie Zeugnisse gleich­ar­tiger öffentlicher Schulen.